Update 21.03.: Nach einem Urteil ist Präsenzuntericht 1zu1 wieder erlaubt! Die folgenden Ausführungen sind daher nur als Info zu betrachten!

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Informationen zum Einzelunterricht nach den Schulferien ab dem 11.01.: Nach den erneuten Beschlüssen der niedersächsischen Landesregierung und dem erneuten Lockdown bis 28.03.2021 ergibt sich nach der neuesten Verordnung vom 08.03. folgende Situation:

Update: 08.03.: Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin verboten! Der gesamte Unterricht findet bis mindestens 21.28.03.2021 nur online per Videokonferenz statt! (Anm.: Auch der zwischenzeitlich erlaubte Besuch des Lehrers beim Schüler bleibt weiterhin inzwischen verboten…) – Update 15.03.: Es gibt ein paar Anpassungen, die aber nicht den Unterricht betreffen (unten der Link2).

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Update 15.01.: Mail vom Ordnungsamt Göttingen: Der Unterricht beim Lehrer privat im eigenen Unterrichtsraum ist in Niedersachsen bis mindestens  31.01. verboten! Der Besuch des Lehrers bei Schüler ist erlaubt. Ebenso ist Onlineunterricht natürlich erlaubt.  (Hinweis: Z.B. in Hessen ist der private Präsenzunterricht weiterhin erlaubt!). Ich kann also allen Schülern derzeit nur Onlineunterricht anbieten (was fast alle auch gerne annehmen).

Stand: 08.01.: Ob das jetzt auch so interpretiert werden kann, daß der Musikunterricht bei mir NICHT stattfinden darf, sondern nur Online oder bei dem Schüler bzw. der Schülerin zu Hause, ist damit noch nicht ganz eindeutig klar. Ich denke aber, das wird wohl so definiert werden. Wie es denn dann mit dem Unterricht ab nächster Woche weitergeht, kläre ich mit allen Schüler*innen (Online, bei den Schüler*innen zu Hause,….). (Anm.: Warum der Lehrer zu den Schüler*innen fahren darf, der Schüler aber nicht zum Lehrer und die Schüler zum Unterricht in die Schule gehen dürfen, obwohl die Schulen “theoretisch” ebenfalls bis 31.01. geschlossen sind, muss dabei nicht logisch verstanden werden.)